Unsere AGB
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen CENA Kunststoff GmbH

Stand: Januar 2019

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Allen gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen liegen diese nachstehenden Bedingungen zugrunde. Abweichungen oder Ergänzungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Anderslautenden Bedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen, und sind für uns auch dann nicht verbindlich, wenn der Besteller in seinen Einkaufsbedingungen die Gültigkeit unserer Bedingungen ausschließt und wir dem nicht widersprechen.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Vereinbarungen sind ungültig, sofern wir diese nicht schriftlich bestätigt haben.

1.3 An Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich CENA seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Wird uns ein Auftrag nicht erteilt, sind uns auf Verlangen die Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.

1.4 Im Katalog und Internet angegebene Gewichte und Maße sind sorgfältig ermittelt und Abbildungen sorgfältig gefertigt worden. Die Angaben basieren auf unseren derzeitigen technischen Kenntnissen und Erfahrungen. Verbesserungen und Veränderungen technischer Art bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Angaben im Katalog/Internet sind nicht verbindlich und befreien den Besteller nicht davon, die Eignung des Liefergegenstandes für den jeweiligen Verwendungszweck zu überprüfen. In keinem Falle kann aus ihnen eine Haftung für Schäden oder Nachteile hergeleitet werden.

2. Vertragsschluss

2.1 Alle Angebote und anderen Angaben erfolgen stets freibleibend.

2.2 Der Umfang unserer Leistungen bestimmt sich allein nach unserer Auftragsbestätigung.

2.3 Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen von Eigenschaften und Änderungen, Anpassungen und Modifizierungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Abweichung vom Schriftformerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Preise gelten ab Werk exklusive Verpackung und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und jeweiligen Materialzuschlägen am Tage der Rechnungslegung. Angemessene Preisänderungen behalten wir uns vor, wenn nach Vertragsschluss Umstände eintreten, die eine Preiserhöhung notwendig machen.

3.2 Die Preisbasis für unsere Metallartikel aus Messing ist die Metallnotierung für MS 58 von EURO 155,-. Erhöht sich die Metallnotierung um jeweils EURO 13,- nach oben, so wird ein Zuschlag von jeweils 5% erhoben.

3.3 Der Mindestauftragswert für Inlandsaufträge beträgt 50,– EURO, für Aufträge innerhalb Europas 100,–EURO und für alle anderen Länder 200,– EURO plus Nebenkosten. Bei Unterschreiten dieser Mindestauftragswerte erhöhen wir automatisch auf den Mindestbestellwert für das jeweilige Land.

3.4 Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht für Zahlungen gegen uns ist ausgeschlossen, wenn die Ansprüche nicht aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

3.5 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. Sollte ein Zahlungsziel ausgehandelt sein, werden bei Überschreitung des Zahlungsziels von 30 Tagen die gesetzlichen Verzugszinsen von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins, unter Vorbehalt eines weitergehenden Verzugsschadens, erhoben. Bei Zahlung mit Wechseln, die nur nach vorheriger Vereinbarung in Zahlung genommen werden, hat der Käufer die Kosten, insbesondere Diskont- und Inkassospesen zu tragen. Skontoabzug ist bei Wechselzahlung ausgeschlossen.

3.6 Abweichend von der allgemeinen Regelung aus Ziff. 3.5 gelten für die Lieferung von Werkzeugen folgende Zahlungsmodalitäten: Ein Drittel des Rechnungsbetrages fällig bei Auftragserteilung, Ein Drittel bei Vorlage der Ausfallmuster und Ein Drittel 14 Tage nach Vorlage des Erstmuster. Alle Preise für Werkzeuge und Dienstleistungen sind netto ohne Skonto zahlbar.

3.7 Abweichend von den oben genannten Zahlungsbedingungen kann im Einzelfall eine Lieferung von der Vorleistung des Bestellers abhängig gemacht werden oder eines beglaubigten Bonitätsnachweises. Bei Neukunden behalten wir uns Nachnahmeversand oder Vorkasse vor.

4. Lieferung und Abnahme

4.1 Mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch CENA beginnt die Lieferfrist, wenn alle vom Besteller zu liefernde Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben uns vorliegen oder mit der Auftragsbestätigung beigebracht wurden. Bei Verzögerungen, die innerhalb der Sphäre des Bestellers liegen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Die angemessene Fristverlängerung bei Verzögerung gilt gleichermaßen für unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen.

4.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Frist versandbereit und dies dem Besteller mitgeteilt ist. Teillieferungen unsererseits sind stets zulässig.

4.3 Die von uns genannten Lieferwochen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

4.4 CENA steht ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich weiterer Lieferungen zu, bis alle vorangegangenen Lieferungen und Leistungen bezahlt sind. Sind vor, während oder nach Vertragsschluss Umstände bekannt geworden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit und Zahlungsbereitschaft zulassen, kann eine Sicherheitsleistung verlangt werden. Verweigert der Besteller die Sicherheit, ist der Lieferer zum Rücktritt berechtigt.

4.5 Die Einhaltung genauer Stückzahlen ist bei Sonderanfertigung nicht immer möglich. Es bleiben daher in jedem Falle Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge vorbehalten.

4.6 Der Besteller ist verpflichtet die ordnungsgemäß angebotene Ware abzunehmen, auch dann, wenn ein Mangel vorliegt, der unerheblich (Artikel einsetzbar) ist.

4.7 Bei einem Rahmenvertrag bestehen wir auf der Gesamtabnahme der vereinbarten Stückzahl innerhalb eines halben Jahres oder dem festgelegten Abnahmezeitraum.

4.8 Als vereinbart gilt eine Anlieferqualitt von 0.4 AQL.

5. Versand und Gefahrübergang

Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und Kosten des Empfängers, auch wenn Frankolieferung vereinbart ist. Für Beschädigung, Bruch oder Verlust der Ware während des Transportes übernehmen wir keinerlei Haftung. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

6. Verzug, Unmöglichkeit und Vertragsanpassung

6.1 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch die bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

6.2 Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzug, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Rechnungswerts der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.

6.3 Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzug sowie Schadensersatzansprüche statt der Leistung, welche über die Vereinbarungen der unter Ziff. 6.2. genannten Konditionen hinausgehen, sind ausgeschlossen. Das Rücktrittsrecht des Bestellers besteht nur, wenn der Verzug von uns zu vertreten ist. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit.

6.4 Im Fall der von uns zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistung, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Dieser beschränkt sich jedoch auf 10% desjenigen Wertes einer Leistung, welche unmöglich ist.

7. Gewährleistung

7.1 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, eigene Nachbesserungsversuche unternommen, Teile ausgewechselt entfällt jede Gewährleistung. Der Käufer hat uns einen etwaigen Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Besteller die Mitteilung bei einem solchen offensichtlichen Mangel, so sind jede Gewährleistungsansprüche gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt naturgemäß für Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist bemerkt werden können.

7.2 Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Gewährleistungsansprüche in diesen Fällen sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn diese nicht innerhalb einer Woche seit Kenntnis schriftlich angezeigt wurden.

7.3 Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht auf zwei Nachbesserungsversuche, können jedoch nach eigener Wahl alternativ auch Ersatz leisten. Im Rahmen der Berechtigung der Mängelrüge erfolgt die Gewährleistung hinsichtlich erforderlicher Nebenkosten, wie Frachtkosten, kostenfrei für den Käufer. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers eine Besichtigung, Besprechung, Untersuchung oder ähnliches am Sitz des Käufers erfolgt. Diese Kosten sind vom Käufer auch bei Berechtigung der Mängelrüge zu erstatten. Wenn wir auf eine Mängelrüge des Käufers hin auf unsere Bitte Ware zurückgesandt erhalten oder uns der Käufer ohne Rücksprache Ware zurücksendet, nehmen wir die Ware ausschließlich zur Prüfung der Mängelrüge an. In der Entgegennahme der Ware zur Prüfung der Mängelrüge ist kein Anerkenntnis der Mängelrüge zu sehen. Sendet uns der Käufer Ware unaufgefordert zurück und stellt sich die Mängelrüge als unbegründet heraus, muss ihm die Ware nicht nochmals übergeben werden. Sie befindet sich dann auf Risiko des Käufers bei uns. Schlagen die Nachbesserungsversuche nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl den Rücktritt vom Vertrag oder Minderung verlangen.

7.4 Nacharbeiten in fremden Betrieben übernehmen wir generell nicht. Rücksendekosten übernehmen wir nur bis zum Werk des Bestellers.

7.5 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Ausgenommen von dieser Verjährungsfrist sind Leistungen, die nach dem Gesetz längere Verjährungsfristen zwingend vorschreiben.

7.6 Eine Haftung für gewöhnliche Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Käufer zu und sind nicht abtretbar. Jegliche weiteren Gewährleistungsansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen mit Ausnahme solcher Ersatzansprüche, die aus Eigenschaftszusicherungen resultieren, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollten. Voraussetzung ist allerdings die schriftliche Eigenschaftszusicherung.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die Lieferungen bleiben Eigentum von CENA bis zur Erfüllung sämtlicher dem CENA gegen den Besteller zustehender Ansprüche, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen (Vorbehaltsware) als Sicherung für die Saldorechnung des Lieferers. Wird im Zusammenhang der Bezahlung des Kaufpreises eine wechselmäßige Haftung von CENA begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösen des Wechsels durch den Käufer als Bezogenem.

8.2 Eine Be- oder Verarbeitung durch den Besteller erfolgt unter Ausschluss des Eigentumerwerbs nach § 950 BGB im Auftrag von CENA; dieser wird entsprechend dem Verhältnis des Netto – Fakturenwertes seiner Ware zum Netto-Fakturenwert der be- oder verarbeitenden Ware Miteigentümer der so entstandenen Sache, die als Vorbehaltsware zur Sicherstellung der Ansprüche von CENA gemäß Absatz 1 dient.

8.3 Bei Verarbeitung (Verbindung/Vermischung) mit anderen, nicht CENA gehörenden Waren durch den Besteller gelten die Bestimmungen der § § 947, 948 BGB mit der Folge, dass der Miteigentumsanteil von CENA an der neuen Sache nunmehr als Vorbehaltssache im Sinne dieser Bedingungen gilt.

8.4 Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Besteller nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt gemäß den Absätzen 1 bis 3 vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen, ist der Besteller nicht berechtigt.

8.5 Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche von CENA, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüchen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an CENA ab. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, uns alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber den Kunden des Bestellers erforderlich sind.

8.6 Wird die Vorbehaltsware vom Besteller nach Verarbeitung gemäß Absatz 2 und/oder 3 zusammen mit anderen CENA nicht gehörenden Waren weiter veräußert, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung gemäß Absatz 5 nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware von CENA.

8.7 Übersteigt der Wert der für CENA bestehenden Sicherheiten dessen Gesamtforderungen um mehr als 10 %, so ist CENA auf Verlangen des Bestellers, insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl von CENA verpflichtet.

8.8 Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite sind CENA unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zulasten des Bestellers, soweit sie nicht von Dritten getragen sind.

8.9 Falls CENA nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von seinem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch macht, sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitere Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten.

9. Werkzeuge

9.1 Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für einmalige Bemusterung und Erstmusterprüfbericht CENA, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlasste Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen, Sondereintragungen die der Lieferer zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten.

9.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt CENA Eigentümer der für den Besteller durch CENA selbst oder einen von ihm beauftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden nur für Aufträge des Bestellers verwendet, solange der Besteller seine Zahlungs- und Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Die Verpflichtung von CENA zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten Teilelieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des Bestellers.

9.3 Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum nach Zahlung des Kaufpreises für sie auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller wird durch die Aufbewahrung zugunsten des Bestellers ersetzt. Unabhängig von dem gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers und von der Lebensdauer der Formen ist CENA bis zur Beendigung des Vertrages zu ihrem ausschließlichen Besitz berechtigt. CENA hat die Formen als Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers auf dessen Kosten zu versichern.

9.4 Bei bestellereigenen Formen gemäß Absatz 3 und/oder vom Besteller leihweise zur Verfügung gestellter Formen beschränkt sich die Haftung von CENA bezüglich Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten. Kosten für die Wartung und Versicherung trägt der Besteller. Die Verpflichtungen von CENA erlöschen, wenn nach Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachgekommen ist, steht CENA in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den Formen zu.

10. Widerrufsrecht/ Rücktrittsrecht

a) für Unternehmer, Kaufleute, Firmen und öffentliche Eirichtungen gelten die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB).

b) für Privatpersonen gilt:
Bis zur Auslieferung Ihrer Bestellung haben Sie jederzeit das Recht, ohne Begründung vom Kauf zurückzutreten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Falls Sie eine Bestellung stornieren möchten, genügt ein Fax an Tel.: +49 6452 9334-44 mit Angabe Ihres Namens und des betreffenden Produktes. Falls Sie bereits gezahlt haben (z. B. bei Vorkasse), erhalten Sie den gezahlten Betrag zurückerstattet. Sie sind an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von einem Monat widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich, per Brief, Fax, oder durch Rücksendung der Sache/Ware an unten stehende Adresse innerhalb von einem Monat erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren mit dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger. Geben Sie bei Rücksendung bitte immer Ihren Namen, Ihre Kundennummer und die Rechnungsnummer an. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht:
Waren, die nach Ihren Wünschen angefertigt wurden oder eindeutig auf Ihre persönlichen Wünsche/Bedürfnisse zugeschnitten sind, sind vom Widerruf ausgeschlossen.

Ersatz für Wertminderung:
Wenn Sie beschädigte oder benutzte Waren zurückschicken, wird gem. §357 BGB der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug gebracht; dies können Sie vermeiden, indem Sie lediglich die Funktion der Ware prüfen und diese vollständig, ohne vermeidbare Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückschicken.

Kosten der Rücksendung
Die Rücksendekosten bei einem Warenwert bis 40,00 Euro trägt der Käufer / Verbraucher. Die Rücksendekosten bei einem Warenwert über 40,00 Euro erhält der Käufer / Verbraucher erstattet. Die Rückerstattung der Rücksendekosten erfolgen nur in der Höhe einer Standard-Postsendung. Andere Kosten für den Einsatz anderer Verkehrsträger als die Post werden nicht erstattet. Zur Fristwahrung reicht ein entsprechendes schriftliches Rücknahmeverlangen auf einem dauerhaften Datenträger (Brief/Fax) ohne Angabe von Gründen innerhalb der Frist. Alle Rücksendungen müssen mit Rechnungskopie und mit dem Vermerk „Widerruf“ gekennzeichnet sein. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware an unten angegebene Adresse.

11. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrechte

Für Unterlagen, Gegenstände, Daten, Datenträger und dergleichen welche zum Zwecke der Leistung von uns übergeben wurden, hat der Besteller dafür einzustehen, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht berührt werden. Auf bestehende Rechte Dritter weisen wir den Besteller hin. Von entstehenden Ansprüchen Dritter sind wir durch den Besteller freizustellen um einen erlittenen Schaden zu ersetzen. Uns überlassene Unterlagen, Gegenstände, Daten, Datenträger und dergleichen werden auf Wunsch gegen Ersatz der Kosten zurückgegeben. Erfolgt keine Rückforderung innerhalb von drei Monaten seit Vertragsschluss, so sind wir berechtigt, diese unter Wahrung des Datenschutzes zu vernichten.

12. Datenschutz

Mit dem Vertragschluss erklärt sich der Besteller damit einverstanden, dass alle erforderlichen Daten aus dem Rechtsverhältnis bei uns gespeichert werden. Wir verwenden die Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet.

Der Kunde hat jederzeit Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Dieser Antrag sollte per Post oder Fax erfolgen. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Haus-Adresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch uns verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.

13. Haftung

Schadensersatzansprüche des Bestellers, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit aufgrund Gesetzes zwingend gehaftet wird. Diese Haftungsbeschränkung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Lieferers. Schadensersatzansprüche des Bestellers verjähren nach 12 Monaten. In den Fällen einer Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, verjähren die Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.

14. Haftungsausschluß

14.1. Inhalt des Onlineangebotes. Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

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15. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Battenberg. Gerichtsstand ist der Platz der für den Verkäufer zuständigen ordentlichen Gerichte (Amtsgericht Frankenberg/ Marburg). Dies gilt auch für Streitigkeiten, wenn der Besteller Kaufmann ist. Auf alle durch die Lieferungen begründeten Rechtsverhältnisse findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16. Schlussbestimmung

Auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Vertragspunkte unserer allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bleiben die übrigen Vertragsteile rechtsverbindlich.

CENA-Kunststoff GmbH
Am Bahnhof
D-
35088 Battenberg
Tel.: +49 6452 9334-0
Fax: +49 6452 9334-44